Gesetzliche Betreuung

Was ist gesetzliche Betreuung?

Das Thema gesetzliche Betreuung ist oft mit Unsicherheit und Angst behaftet. Immer wieder kann man Nachrichten über Betreuungen lesen, in denen Menschen ihr Hab und Gut entwendet wurde oder Kontakte zu Familienmitgliedern durch die Betreuung eingeschränkt wurde.

Gesetzliche Betreuung soll aber das Gegenteil leisten!

Sie soll die Betreuten befähigen, ihr Leben so frei wie möglich zu gestalten und die Ansprüche, vor allem rechtliche Ansprüche, durchzusetzen.

Sie soll Hilfe organisieren, wo diese gewünscht ist und benötigt wird.

Eine gesetzliche Betreuung ist die rechtliche Vertretung der Betreuten, nicht aber ihr Vormund!

Mehr zu dem Thema finden Sie hier:

https://www.weinsberger-forum.de/taetigkeitsfelder/berufsbetreuer/was-ist-eine-gesetzliche-betreuung.html

Eine gesetzliche Betreuung kann jeder Mensch in der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nehmen.

Die Betreuung soll helfen, Angelegenheiten im Sinne des Betreuten zu regeln und zu Organisiseren.

Hier sind in der Praxis vor allem oft Angelgenheiten mit Behörden, Krankenkassen und Sozialversicherungen im Vordergrund.

Eine gesetzliche Betreuung kann bei dem örtlichen Amtsgericht angeregt werden.

Dies prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen.

Das zuständige Amtsgericht hat auch die Aufgabe die Betreuer zu überwachen. Diese müssen dem Amtsgericht nachweisen, wie sie ihre Tätigkeit ausführen und Rechnungslegungen einreichen über das verwaltete Vermögen der Betreuten.

Seit dem 01.01.2023 gilt ein umfassend reformiertes Betreuungsrecht. https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/1229_Neues_Vormundschafts_und_Betreuungsrecht.html

Welche Aufgaben hat der Betreuer

Die Aufgaben der Betreuer werden vom Amtsgericht in Form von Aufgabenkreisen festgelegt.

Diese werden mit den Betreuten besprochen.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch oder für weitere Informationen